Kaum jemand liest das Kleingedruckte - Gamer verkauften beim Online-Einkauf allesamt ihre Seele

Auch beim Online-Handel liegt die Tücke im Detail. Konsumentenschützer warnen immer wieder vor gesetzeswidrigen Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dass diese jedoch kaum jemand liest, hat nun ein als Aprilscherz gedachtes Experiment eines britischen Computerspielehändlers gezeigt.

Einforderung in Flammenschrift

Der Online-Händler fügte seinen AGB eine "unvergängliche Seelenklausel" hinzu, in der sich die Kunden dazu verpflichten, "alle Ansprüche an ihrer Seele für immer und ewig" zu übertragen. Werde diese schriftlich eingefordert, müsse sie binnen fünf Werktagen übergeben werden.


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