Bereits im Jahre 2006 bemühte sich die O2 Telefonica GmbH um Errichtung eines Funkmastes auf dem Dach des Gebäudes Neschener Str. 217 in Odenthal-Neschen (Gaststätte Leed). Doch aufgrund der gewaltigen Bürgerproteste hat O2 ihren Antrag damals zurückgestellt.
Im April des Jahres 2009 hat besagte Firma wiederum einen Antrag auf Errichtung dieses Funkmastes gestellt. Dieser Antrag wurde Ende April 2009 durch den Planungsausschuss abgelehnt, da die erforderliche Standortbescheinigung, aus der die emmisionsschutzrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hervorgeht, nicht vorlag.
O2-Funkmast in Neschen
Im September 2009 wurde diese Bescheinigung vorgelegt und erneut der Antrag gestellt. Diesen hat die Verwaltung nach Prüfung allerdings wiederum abgelehnt- mit der Begründung, dass es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt und dort ein solcher Mast nicht gebietsverträglich sei.
Nun will das Kreisbauamt in Bergisch Gladbach diese Ablehnung als Rechtswidrig erklären und- wenn keine Zustimmung durch Odenthal erfolgt- selbst als übergeordnete Instanz diesen Bauantrag genehmigen.
Aussagen der Gemeinde zum Landschaftsbild- gerade in Hinblick auf den Ortskern in Neschen und den Wasserturm- werden ebenfalls ignoriert wie auch der hinlänglich nachgewiesene Bürgerwille. Eventuell wäre hier sogar eine Häufung von Funktürmen zu befürchten, da auch andere Anbieter nun fordern können, hier- in unserem Wohngebiet- zu bauen.
Die Verwaltung der Gemeinde Odenthal ist jedoch weiterhin der Auffassung, dass die Gründe der Ablehnung rechtens sind und wird die Ablehnung dieses Bauantrages auch weiter fordern. Von diesem Standpunkt aus sollte der Antrag im Bauauschuss am 29.4.10 abgelehnt werden.
O2-Funkmast in Neschen
Doch dann wird der Kampf gegen die Kreisbehörde beginnen.
Weitere Informationen folgen in Kürze!
Siehe dazu auch den Artikel bei rhein-berg-online.de: Streit um den Funkmast spitzt sich zu
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Der Link zur Vorlage im Ausschuss Planen & Bauen