28. Mai 2010 - Funkmast in Neschen: Stand der Dinge

Hallo und guten Morgen sehr geehrter Herr Bürgermeister Roeske,

sehr geehrte Damen und Herren,

Ich komme gerade von einem Gespräch mit Herr Schmitz vom Kreisbauamt zurück und möchte Sie hierüber kurz informieren.

Herrn Schmitz habe ich beigefügtes Schreiben ausgehändigt und bin auf den ein- oder andern Punkt noch etwas näher eingegangen.

Das Kreisbauamt hat zwar seine gesetzlichen Vorgaben im Falle des Mobilfunkmastes in Neschen zu beachten (insbes. Baurecht etc.), dennoch hatte ich das Gefühl, dass Herr Schmitz der Bürgerinitiative eher aufgeschlossen gegenüber stand und das ihm das persönliche Gespräch und das Schreiben von uns eher eine Hilfestellung bieten könnte.

Allerdings steht auf der einen Seite das rein rechtliche (Baurecht), der "Vereinbarung" der Mobilfunkbetreiber auf der anderen Seite gegenüber.

Herr Schmitz informierte mich wie folgt über den aktuellen Sachstand:

O² ist zu einem Gespräch "runder Tisch" bereit, hat aber im Vorfeld das Kreisbauamt darum gebeten, vorab die Baugenehmigung zu erteilen !! :-(

  • Herr Schmitz versicherte mir gegenüber, dass das Kreisbauamt genau dies vorerst nicht tun würde. Zunächst einmal sei erneut die Entscheidung der Gemeinde abzuwarten.
  • Sollte es im Laufe des aktuellen Falles zu einer Baugenehmigung Seitens des Kreisbauamtes kommen, habe sowohl die Gemeinde als auch die einzelnen Bürger das Recht gegen diese Entscheidung des Kreisbauamtes zu Klagen.

Es wird in den nächsten Wochen also insbesondere darauf ankommen, inwiefern die Gemeinde Odenthal mit einer Sprache sprechen, ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und in welcher Weise sie sich der gegebenen Möglichkeiten aus der "Vereinbarung" (siehe Anlagen) bedienen wird.

Die Möglichkeiten aus der Vereinbarung für die Gemeinde wären insbesondere:

  1. Punkt 1.1: Als Informationsquelle über bestehende Mobilfunkanlagen steht den Kommunen eine Standortdatenbank zur Verfügung. Den Zugang zu dieser Datenbank erhalten die Kommunen passwortgeschützt durch Registrierung bei der RegTP (http:///bo2005.regTP.de)
  2. Punkt 2.3: Einschaltung der Clearingstelle. Deren Ziel ist es, in besonderen Streitfällen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens der Mobilfunkvereinbarung zwischen den örtlich Beteiligten moderierend zu vermitteln und Lösungsmöglichkeiten im Fall strittiger Entscheidungen zu suchen.
  3. Punkt 3.2: Die geplante Errichtung der Sendeanlage liegt in der Nähe einer Grundschule. dies bedarf einer besonderen Prüfung.     Kindergärten und Schulen stehen in Bezug auf die Errichtung von Sendeanlagen besonders im Focus…., dass daher vorrangig mehrere alternative Standorte geprüft werden und den Besorgnissen verstärkt Rechnung getragen wird.

Im vorgesehenen Fall befindet sich die Grundschule in Neschen nur ca. 200 Meter Luftlinie entfernt vom geplanten Mobilfunkmast. Damit liegt die Grundschule unverständlicherweise genau in dem Bereich, in dem nachweislich die höchste Strahlenbelastung auftritt. Auch hier sehen wir die Punkte der Vereinbarung bisher als nicht ausreichend geprüft und als nicht erfüllt an!

An dieser Stelle sei ergänzend noch kurz auf die ablehnende Begründung von O² zum Alternativstandort "Umspannwerk" hingewiesen. Diese Begründung ist unserer Ansicht nach fachlich nicht nachvollziehbar und von der Begründung her nicht ausreichend erläutert. Zu diesem Themengebiet nachfolgende Informationen aus dem Internet sowie ein Bild (s.Anlage):

Auch auf Freileitungsmasten werden häufig Sendeeinrichtungen für den Mobilfunk installiert. Im Regelfall werden hierfür wegen der erforderlichen Höhe und aus statischen Gründen Maste von 380-kV-Leitungen verwendet, allerdings werden gelegentlich auch auf Masten von Freileitungen für 20 kV (Mittelspannung), 110 kV oder 220 kV Mobilfunkantennen installiert. Auch auf Masten von Bahnstromleitungen können Mobilfunksendeantennen montiert werden, doch dürfte dieses, wie auf anderen 110-kV-Hochspannungsleitungen eher selten erfolgen.

Im Regelfall wird bei Freileitungsmasten für Mobilfunkantennen unterhalb der Leiterseile eine Plattform mit den Antennen eingerichtet. Die Sendegeräte finden meist Platz in einem kleinen Häuschen unter dem Mast.

Gelegentlich werden Mobilfunkantennen auch auf der Mastspitze oberhalb der Leiterseile montiert, wofür ggf. auch eine kleine Plattform auf dem Mast installiert wird.

Der Betrieb der Hochspannungsleitung darf durch den Mobilfunksendebetrieb nicht behindert werden. In manchen Fällen werden auch einzelne Hochspannungsmaste stillgelegter Hochspannungsleitungen zu Mobilfunktürmen umfunktioniert, in dem man sie ? im Unterschied zu den anderen Masten der Leitung ? nicht abbaut.

Freileitungsmaste (Quelle: http://www.studentenpilot.de/studieninhalte/onlinelexikon/gs/GSM-Basisst... )

Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten  für die Gemeinde sind ebenfalls dieser E-Mail als PDF-Datei beigefügt. 

Bei Rückfragen stehen Ihnen meine o.g. Mitstreiter und ich gerne zur Verfügung.

Auf Ihre Fragen und unsere Argumente können wir auch bei den zum Teil bereits vereinbarten persönlichen Gesprächsterminen bei den einzelnen Fraktionen näher eingehen.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Freundliche Grüße

i.A. der Bürgerinitiative für einen verantwortungsvollen Umgang mit Mobilfunkstrahlung

AnhangGröße
Anschreiben Kreisbauamt.final_-1.doc39 KB
Bild Hochspannungsmast.doc287.5 KB
Vereinbarung.pdf281.44 KB
Hinweise zu Vereinbarung.pdf530.64 KB
Recht1.pdf463.01 KB
Recht2.pdf115.12 KB

Freunde der Informationstechnik?

Die "Bergischen Freunde der Informationstechnik" mausern sich meiner Ansicht nach immer mehr zu deren Gegner. Ein Verein, der sich ursprünglich aus dem Wunsch nach einer leistungsfähigen Anbindung an die modernen Kommunikationsnetze heraus gegründet hat, wettert nun gegen den Ausbau derselben. Komisch - jeder nutzt den Mobilfunk tagtäglich, sei es geschäftlich oder privat, aber niemand will eine für die Funktion der Netze notwendige Sendeanlage in seiner Nähe wissen. Es ist ja auch einfach, mit Schlagworten wie "Handystrahlung" Meinung zu machen. Um an meinem Standort derzeit überhaupt via UMTS ins Netz zu kommen (DSL gibt es hier ja leider immer noch nicht), muss ich gezwungenermaßen eine Richtantenne mit etwa 10dBi Gewinn betreiben - ein zusätzlicher Senderstandort in Neschen käme also durchaus einer Reduktion der Strahlungsleistung zugute ... ;) Mobilfunk-Sendeanlagen sind vielleicht kein schöner Anblick in der Landschaft, aber ein notwendiges "Übel" für die Funktion heutiger Kommunikationsstandards. Wäre ich hier Grundstückseigentümer, so würde ich den Netzbetreibern gerne Flächen für den Aufbau zur Verfügung stellen. So, und jetzt lyncht mich ... :) Viele Grüße vy 73's Achim Wismach DO5ATW http://www.qrz.com/db/do5atw

Freunde der Informationstechnik!

Hallo Achim,

sorry, dass Dein Kommentar nicht sofort veröffentlicht wurde - aber auch wir sitzen nach einem solchen Winter und Frühjahr mal lieber in der Sonne als vor dem Bildschirm.

Ich möchte klarstellen, das es uns nicht darum geht, einen Funkmast zu verhindern - wir sind aber der Meinung, dass er nicht mitten in Neschen stehen muss- nicht nur aus optischen Gründen. Aus unserer Sicht ist z.B. der Hochspannungsmast am Umspannwerk ein mindestens ebensoguter Standort wie der mitten in Neschen.

Ja, es gibt auch Leute, denen der Gedanken an die Funkwellen nicht behagt. Dazu gehöre ich nicht - aber auch diese Leute muss man ernst nehmen. Trotzdem wären auch diese Leute damit zufrieden, wenn als Standort der Hochspannungsmast
genommen würde. Es geht also niemandem hier um die Verhinderung eines Standortes.

Wenn direkt an Deinem Haus eine Schnellstraße gebaut werden sollte, würdest Du Dich ja vielleicht auch dafür einsetzen, dass diese Straße nicht mitten durch den Ort gebaut wird, sondern um den Ort herumgeführt wird. Damit bist du dann auch noch kein Autogegner- oder?

Am Mittwoch, dem 9. Juni findet der nächste be-fit Treff statt. Wer mit uns über den Mast diskutieren möchte, ist dazu herzlich eingeladen. Der Ort und die Uhrzeit werden hier in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Viele Grüße,

Bernhard