Hallo und guten Morgen sehr geehrter Herr Bürgermeister Roeske,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ich komme gerade von einem Gespräch mit Herr Schmitz vom Kreisbauamt zurück und möchte Sie hierüber kurz informieren.
Herrn Schmitz habe ich beigefügtes Schreiben ausgehändigt und bin auf den ein- oder andern Punkt noch etwas näher eingegangen.
Das Kreisbauamt hat zwar seine gesetzlichen Vorgaben im Falle des Mobilfunkmastes in Neschen zu beachten (insbes. Baurecht etc.), dennoch hatte ich das Gefühl, dass Herr Schmitz der Bürgerinitiative eher aufgeschlossen gegenüber stand und das ihm das persönliche Gespräch und das Schreiben von uns eher eine Hilfestellung bieten könnte.
Allerdings steht auf der einen Seite das rein rechtliche (Baurecht), der "Vereinbarung" der Mobilfunkbetreiber auf der anderen Seite gegenüber.
Herr Schmitz informierte mich wie folgt über den aktuellen Sachstand:
O² ist zu einem Gespräch "runder Tisch" bereit, hat aber im Vorfeld das Kreisbauamt darum gebeten, vorab die Baugenehmigung zu erteilen !! :-(
Es wird in den nächsten Wochen also insbesondere darauf ankommen, inwiefern die Gemeinde Odenthal mit einer Sprache sprechen, ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und in welcher Weise sie sich der gegebenen Möglichkeiten aus der "Vereinbarung" (siehe Anlagen) bedienen wird.
Die Möglichkeiten aus der Vereinbarung für die Gemeinde wären insbesondere:
Im vorgesehenen Fall befindet sich die Grundschule in Neschen nur ca. 200 Meter Luftlinie entfernt vom geplanten Mobilfunkmast. Damit liegt die Grundschule unverständlicherweise genau in dem Bereich, in dem nachweislich die höchste Strahlenbelastung auftritt. Auch hier sehen wir die Punkte der Vereinbarung bisher als nicht ausreichend geprüft und als nicht erfüllt an!
An dieser Stelle sei ergänzend noch kurz auf die ablehnende Begründung von O² zum Alternativstandort "Umspannwerk" hingewiesen. Diese Begründung ist unserer Ansicht nach fachlich nicht nachvollziehbar und von der Begründung her nicht ausreichend erläutert. Zu diesem Themengebiet nachfolgende Informationen aus dem Internet sowie ein Bild (s.Anlage):
Auch auf Freileitungsmasten werden häufig Sendeeinrichtungen für den Mobilfunk installiert. Im Regelfall werden hierfür wegen der erforderlichen Höhe und aus statischen Gründen Maste von 380-kV-Leitungen verwendet, allerdings werden gelegentlich auch auf Masten von Freileitungen für 20 kV (Mittelspannung), 110 kV oder 220 kV Mobilfunkantennen installiert. Auch auf Masten von Bahnstromleitungen können Mobilfunksendeantennen montiert werden, doch dürfte dieses, wie auf anderen 110-kV-Hochspannungsleitungen eher selten erfolgen.
Im Regelfall wird bei Freileitungsmasten für Mobilfunkantennen unterhalb der Leiterseile eine Plattform mit den Antennen eingerichtet. Die Sendegeräte finden meist Platz in einem kleinen Häuschen unter dem Mast.
Gelegentlich werden Mobilfunkantennen auch auf der Mastspitze oberhalb der Leiterseile montiert, wofür ggf. auch eine kleine Plattform auf dem Mast installiert wird.
Der Betrieb der Hochspannungsleitung darf durch den Mobilfunksendebetrieb nicht behindert werden. In manchen Fällen werden auch einzelne Hochspannungsmaste stillgelegter Hochspannungsleitungen zu Mobilfunktürmen umfunktioniert, in dem man sie ? im Unterschied zu den anderen Masten der Leitung ? nicht abbaut.
Freileitungsmaste (Quelle: http://www.studentenpilot.de/studieninhalte/onlinelexikon/gs/GSM-Basisst... )
Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten für die Gemeinde sind ebenfalls dieser E-Mail als PDF-Datei beigefügt.
Bei Rückfragen stehen Ihnen meine o.g. Mitstreiter und ich gerne zur Verfügung.
Auf Ihre Fragen und unsere Argumente können wir auch bei den zum Teil bereits vereinbarten persönlichen Gesprächsterminen bei den einzelnen Fraktionen näher eingehen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Freundliche Grüße
i.A. der Bürgerinitiative für einen verantwortungsvollen Umgang mit Mobilfunkstrahlung
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Anschreiben Kreisbauamt.final_-1.doc | 39 KB |
| Bild Hochspannungsmast.doc | 287.5 KB |
| Vereinbarung.pdf | 281.44 KB |
| Hinweise zu Vereinbarung.pdf | 530.64 KB |
| Recht1.pdf | 463.01 KB |
| Recht2.pdf | 115.12 KB |
Freunde der Informationstechnik?
Freunde der Informationstechnik!
Hallo Achim,
sorry, dass Dein Kommentar nicht sofort veröffentlicht wurde - aber auch wir sitzen nach einem solchen Winter und Frühjahr mal lieber in der Sonne als vor dem Bildschirm.
Ich möchte klarstellen, das es uns nicht darum geht, einen Funkmast zu verhindern - wir sind aber der Meinung, dass er nicht mitten in Neschen stehen muss- nicht nur aus optischen Gründen. Aus unserer Sicht ist z.B. der Hochspannungsmast am Umspannwerk ein mindestens ebensoguter Standort wie der mitten in Neschen.
Ja, es gibt auch Leute, denen der Gedanken an die Funkwellen nicht behagt. Dazu gehöre ich nicht - aber auch diese Leute muss man ernst nehmen. Trotzdem wären auch diese Leute damit zufrieden, wenn als Standort der Hochspannungsmast
genommen würde. Es geht also niemandem hier um die Verhinderung eines Standortes.
Wenn direkt an Deinem Haus eine Schnellstraße gebaut werden sollte, würdest Du Dich ja vielleicht auch dafür einsetzen, dass diese Straße nicht mitten durch den Ort gebaut wird, sondern um den Ort herumgeführt wird. Damit bist du dann auch noch kein Autogegner- oder?
Am Mittwoch, dem 9. Juni findet der nächste be-fit Treff statt. Wer mit uns über den Mast diskutieren möchte, ist dazu herzlich eingeladen. Der Ort und die Uhrzeit werden hier in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Viele Grüße,
Bernhard